Mobilitätsblog

Mit dem Firmenwagen in den Urlaub

/ Theme(s): BLOG, Fuhrparkstrategie
Mit dem Firmenwagen in den Urlaub

Laut einer aktuellen Studie des ÖAMTC planen 95% aller ÖsterreicherInnen im Sommer zumindest einmal zu verreisen. Für viele Familien ist das Auto dabei die erste Wahl, denn es bietet deutlich mehr Flexibilität als andere Verkehrsmittel. In diesem Blogbeitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen, damit Sie mit Ihrem Firmenwagen entspannt in den Urlaub starten können.

 

Darf ich mit meinem Firmenauto in den Urlaub fahren?

Das ist in der Car Policy Ihres Unternehmens geregelt. Hier finden Sie alle Regelungen rund um den Firmenwagen, u.a. zu privaten Fahrten ins Ausland, Kilometerbeschränkungen und zur Übernahme von Tank- und Ladekosten. Wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Fuhrparkleitung, um alle relevanten Informationen zu erhalten.

 

Kann ich meine Tank- oder Fuel & Charge-Karte auch im Ausland nutzen?

Der Funktionsumfang Ihrer Tank- oder Fuel & Charge-Karte hängt davon ab, was Ihr Unternehmen mit dem Anbieter vereinbart hat. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihre Fuhrparkleitung. Alternativ finden Sie Informationen zum Funktionsumfang auch direkt auf den Karten. Bei ROUTEX-Karten (OMV, BP, Eni) sehen Sie links neben dem Ablaufdatum, ob die Karte national („NAT“) oder international („INT“) einsetzbar ist und welche Leistungen inkludiert sind. Bei der Shell Card finden Sie rechts oben eine Angabe zur Gültigkeit („Valid in“). Die Zahl vor dem Ablaufdatum gibt den Leistungsumfang an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie unabhängig vom Funktionsumfang Probleme bei der Nutzung Ihrer Tank- oder Fuel & Charge-Karte haben, können Sie driver-services.at@aldautomotive.com eine Ersatzkarte bestellen. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit.

 

Soll ich mein Firmenauto vor Reiseantritt durchchecken lassen?

Gerade vor längeren Auslandsreisen ist ein Fahrzeugcheck sinnvoll, um sicher und ohne böse Überraschungen unterwegs zu sein.

Wir empfehlen Ihnen auch, das Navigationssystem in Ihrem Fahrzeug auf Aktualität zu überprüfen bzw. in der Werkstatt aktualisieren zu lassen. Dies ist insbesondere bei Elektroautos wichtig, damit Ladestopps richtig geplant werden. Alternativ können Sie auch die App Ihres Kartenanbieters oder A Better Routeplanner verwenden.

 

Was muss ich tun, wenn ich mit meinem Firmenwagen einen Unfall im Ausland habe?

Die ALD Automotive Road Assistance unterstützt Sie europaweit rund um die Uhr, wenn Ihr Firmenauto nicht mehr fahrbereit ist. Rufen Sie 0800 24 00 44 (national) oder +43 1 526 52 25-125 (international) und wir kümmern uns u.a. um die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges, die Organisation der Weiter- oder Heimreise bei längerer Reparaturdauer und die Fahrzeugrückholung.

Bei einem Unfall im Ausland verständigen Sie bitte immer die Polizei, füllen Sie gemeinsam mit der beteiligten Person den Europäischen Unfallbericht aus, fotografieren Sie den Schaden und die Unfallstelle und senden Sie alles per E-Mail an versicherung.at@aldautomotive.com.

 

Brauche ich ein gültiges Pickerl, wenn ich ins Ausland fahre?

Die Toleranzfrist von 4 Monaten wird in anderen Ländern wie Italien, Ungarn, Slowenien, Kroatien oder Deutschland nicht anerkannt. Wenn Ihr Pickerl also bald abläuft oder bereits abgelaufen ist, erneuern Sie es unbedingt vor Antritt der Reise.

 

Was muss ich im Fahrzeug mitführen, wenn ich in den Urlaub fahre?

Wenn Sie in Österreich unterwegs sind, müssen Sie auf jeden Fall eine Warnweste, ein Warndreieck und Verbandszeug mitführen. Wenn Sie ins Ausland fahren, empfehlen wir Ihnen, sich auf der Website des ÖAMTC über die Vorschriften in den Ländern auf Ihrer Reiseroute zu informieren.

 

Welche Dokumente muss ich im Firmenauto mitführen, wenn ich ins Ausland fahre?

Da Sie LenkerIn, aber nicht EigentümerIn des Firmenwagens sind, kann es bei Grenz- oder Polizeikontrollen zu Verzögerungen kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, immer eine Benützungsbewilligung mitzuführen. Diese können Sie hier herunterladen. Bitte beachten Sie, dass die Benützungsbewilligung vom/von der ZulassungsbesitzerIn (in der Regel das arbeitgebende Unternehmen) unterschrieben sein muss, damit sie gültig ist.

Bitte vergessen Sie nicht, die Internationale Versicherungskarte (früher „Grüne Karte“) im Fahrzeug mitzuführen. Sie ist der international gültige Nachweis, dass Ihr Firmenfahrzeug versichert ist und wird in vielen Ländern bei Kontrollen verlangt. Falls Sie keine Internationale Versicherungskarte haben, beantragen Sie diese bitte rechtzeitig vor Reiseantritt.

Wir empfehlen Ihnen außerdem, immer einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach Ihres Firmenautos mitzuführen. Sollten Sie einen Unfallbericht benötigen, können Sie diesen direkt über unsere Website downloaden.

 

Welche Mautregelungen gibt es in Europa?

In 24 europäischen Ländern wird eine Maut erhoben. Nur in Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Deutschland gibt es noch keine Maut für PKW. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Maut: die Vignette (pauschale Abrechnung) und die streckenbezogene (kilometerabhängige) Maut.

Eine Vignette benötigen Sie außer in Österreich auch in der Schweiz, Bulgarien, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die meisten dieser Länder bieten Vignetten ausschließlich elektronisch an. Nur in Österreich und der Schweiz können Sie alternativ auch eine Klebevignette erwerben. Achten Sie beim Vignettenkauf unbedingt darauf, dass Sie diese nur bei offiziellen Verkaufsstellen kaufen und dass die Fahrzeugdaten bei der Registrierung korrekt sind. In Tschechien sind Elektroautos von der Maut befreit.

In Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Irland, Polen, Kroatien, Griechenland, Großbritannien, Norwegen, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien und der Türkei gilt eine streckenbezogene Maut. In diesen Ländern wird nach gefahrenen Kilometern abgerechnet, wobei nicht überall das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz mautpflichtig ist. Konkrete Informationen über Tarife und Zahlungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website des ÖAMTC.

 

Welche Tempolimits gelten außerhalb Österreichs?

In vielen Nachbarländern Österreichs, darunter Italien, Kroatien, Slowenien, Tschechien, der Slowakei und Ungarn, gilt auf Autobahnen wie hierzulande eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. In der Schweiz dürfen Sie auf Autobahnen max. 120 km/h fahren, in Deutschland gibt es kein generelles Tempolimit. Achten Sie bei der Einreise in ein Land immer auf die Beschilderung, um sich einen Überblick über die konkreten Vorschriften zu verschaffen oder informieren Sie sich vor Reiseantritt. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit stets an. In einigen Ländern wie Slowenien, der Slowakei oder der Schweiz werden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgelder von mehreren hundert Euro fällig.

ALD-newsletter-optin-DE