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Das bringt 2024 für Ihren Fuhrpark

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Das bringt 2024 für Ihren Fuhrpark

Auch in diesem Jahr kommen wieder einige Änderungen auf Fuhrparkverantwortliche und Fahrende zu. Neben Verschärfungen bei der NoVA, der motorbezogenen Versicherungssteuer, der CO2-Bepreisung und dem Sachbezug gibt es auch neue Regelungen bei Geschwindigkeitsübertretungen und mehr verpflichtende Technik in Neufahrzeugen. Ein Überblick.

 

Verschärfungen bei der Normverbrauchsabgabe

Aufgrund des 2019 beschlossenen Steuererhöhungsautomatismus, kommt es auch heuer wieder zu Verschärfungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Pkw und Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden damit ab 1.1.2024 wiederholt teurer.

  • Der CO2-Grenzwert, also jener Wert, ab dem die NoVA fällig wird, sinkt um weitere 5 Prozent auf 97 g/km für Pkw und auf 150 g/km für Nutzfahrzeuge. Diese Erhöhung betrifft laut ÖAMTC alle Benzin- und Diesel-Pkw, mit Ausnahme einiger weniger Hybridfahrzeuge. Reine Elektrofahrzeuge bleiben weiterhin von der NoVA befreit.
  • Der Malusgrenzwert ab dem für jedes Gramm CO2 pro Kilometer ein höherer Normverbrauch fällig wird, sinkt auf 155 g/km bei Pkw und auf 208 g/km bei Nutzfahrzeugen. Zusätzlich wird auch der Malusbetrag pro Gramm CO2 für Pkw und Nutzfahrzeuge auf 80 Euro erhöht.
  • Darüber hinaus wird der Höchststeuersatz, also die Obergrenze für den Prozentsatz der NoVA auf 80 Prozent angehoben (2023 noch bei 70%).

Nach Berechnungen der FLOTTE steigt die NoVA für einen VW Tiguan TDI mit einem CO2-Ausstoß von 132 g/km von 1.870 Euro auf nunmehr 2.240 Euro. Ein Plus von 370 Euro. Ähnlich sieht es bei den Nutzfahrzeugen aus. Bei schweren Modellen (z.B. Mercedes Sprinter, Ford Transit) mit entsprechend hohem Verbrauch kommt es allerdings zu spürbaren Verteuerungen von mehreren tausend Euro.

Die Verschärfungen gelten für alle Neufahrzeuge ab dem 1.1.2024. Wurde vor dem 1.12.2023 ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag für ein Neufahrzeug abgeschlossen, gilt noch die niedrigere NoVA 2023, sofern das Fahrzeug vor dem 1.4.2024 ausgeliefert wird.

 

Verschärfungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird für fast alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.1.2024 teurer. Konkret sinkt der CO2-Freibetrag auf 103 g/km (2023: 106 g/km) und der Leistungsfreibetrag auf 61 kW (2023: 62 kW). Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.

 

Erhöhung der CO2-Bepreisung

Nachdem die CO2-Bepreisung im vergangenen Jahr aufgrund der hohen Energiepreise niedriger ausfiel als geplant, wird sie 2024 wie gesetzlich vorgesehen auf 45 Euro pro Tonne angehoben. An der Zapfsäule führt dies zu Preissteigerungen von 3,7 Cent pro Liter Diesel und 3,4 Cent pro Liter Benzin. Eigentlich soll der Klimabonus die Mehrbelastungen aus der CO2-Bepreisung abfedern, doch für 2024 steht dieser noch nicht fest.  

Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro, die in den letzten beiden Jahren aufgrund der hohen Treibstoffpreise vorübergehend angehoben wurden, wurden heuer vom Gesetzgeber wieder auf die Basisbeträge zurückgeführt.

 

Änderungen beim Sachbezug

Wird ein Firmenfahrzeug auch privat genutzt, müssen dafür Steuern bezahlt werden. Überschreitet der CO2-Ausstoß eines Fahrzeuges einen bestimmten Grenzwert, müssen monatlich 2 Prozent statt 1,5 Prozent des Anschaffungspreises versteuert werden. Dieser Grenzwert wurde nun für alle Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2024 erstmals zugelassen werden, auf 129 Gramm pro Kilometer nach WLTP gesenkt (2023: 132 g/km). Für Fahrzeuge, die zuvor erstmalig zugelassen wurden, gilt der jeweils zum Zeitpunkt der Zulassung geltende Grenzwert. E-Fahrzeuge bleiben auch weiterhin vom Sachbezug befreit.

 

Kaufbonus für E-Fahrzeuge

Die Anschaffung von E-Fahrzeugen wird auch in diesem Jahr wieder von der Bundesregierung und den Automobilimporteuren gefördert. Wie im Vorjahr können allerdings nur Privatpersonen diese Förderung in Anspruch nehmen.

 

Verschärfung bei Geschwindigkeitsübertretungen

Ab 1.3.2024 kann bei einer extremen Geschwindigkeitsübertretung (mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerorts) das Fahrzeug von der Polizei beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Bei Leasingfahrzeugen wird anstelle der Versteigerung ein lebenslanges Fahrverbot für die fahrende Person in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

 

Neue vorgeschriebene Assistenzsysteme

Nach der EU-Typengenehmigungsverordnung müssen Fahrzeuge, die ab dem 6.7.2024 erstmals zugelassen werden, mit folgenden Fahrerassistenzsystemen verpflichtend ausgestattet sein:

  • Notbremsassistent
  • Notfall-Spurhalteassistent: Wird die Fahrspur trotz vorheriger Warnung verlassen, greift das System aktiv ein und lenkt das Fahrzeug zurück.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Das Fahrzeug warnt beim Überschreiten von Tempolimits.
  • Rückfahrassistent
  • Notbremslicht: Das Fahrzeug zeigt eine starke Bremsung durch ein pulsierendes Bremslicht oder durch schnell aufleuchtende Warnblinker an.
  • Müdigkeitswarner
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung („Blackbox“): Bei einem Unfall werden unfallrelevante Parameter vor, während und nach einer Kollision für die Unfallforschung anonymisiert aufgezeichnet. Rückschlüsse auf Fahrzeug, Halter*in oder Lenker*in dürfen nicht möglich sein.
  • Erleichterte Nachrüstung von „Alkolocks“
     

Neue Vignette

Die neue Vignette in der Farbe Sonnengelb ersetzt spätestens zum 31.1.2024 die purpurne Vignette des Vorjahres. Der Preis bleibt unverändert und beträgt für die Pkw-Jahresvignette 96,40 Euro. Neu ist ab diesem Jahr, dass die digitale Vignette ein Mal pro Kalenderjahr umregistriert werden kann. Einzige Voraussetzung ist, dass der Zulassungsbesitzer gleich bleibt. Die Umregistrierung kostet 18 Euro.

Zusätzlich gibt es in Österreich ab heuer erstmals eine 1-Tages-Vignette. Sie ist ausschließlich digital erhältlich und kostet 8,60 Euro. Auch Ungarn und Tschechien bieten ab heuer Tagesvignetten an.

 

 

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