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Ab 2035: Aus für Verbrennungsmotoren

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Ab 2035: Aus für Verbrennungsmotoren

Es ist offiziell - der EU-Ministerrat folgt dem Vorschlag des EU-Parlaments. Ab dem Jahr 2035 wird damit die Neuzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren verboten. Das bedeutet, dass nur noch Fahrzeuge, die keine klimaschädlichen Treibhausgase ausstoßen, zugelassen werden dürfen. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, die vor 2035 angemeldet wurden, gilt diese Regelung nicht.

Bereits vor dem Verbot der Verbrennungsmotoren, werden die Flottengrenzwerte verschärft. So verringern sich diese im Vergleich zu 2021

  • bis 2025 um 15 %
  • bis 2030 um 55 %
  • bis 2035 um 100 %

Diese Grenzwerte betreffen die Hersteller und beziehen sich auf den CO2 Ausstoß der Fahrzeuge während des Betriebs.
Mit diesem Beschluss stellt sich für Sie nun nicht mehr die Frage, ob eine Umstellung auf E-Mobilität stattfindet, sondern wann.

Unsere Kundenbetreuer*Innen unterstützen Sie gerne bei der Umstellung Ihres Fuhrparks auf E-Mobilität und erstellen zusammen mit Ihnen das optimale Umstiegsszenario.

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